Unsere Tätigkeit umfasst
sowohl die Veranstaltung von eigenen Reisen (grundsätzlich ohne
Beförderungsleistungen von und zum Urlaubsort, insofern keine
Pauschalreisen) als auch die Vermittlung von Pauschalreisen und von
Beförderungsleistungen als Fremdleistungen. Soweit wir nur als Verkäufer
bzw. Vermittler (siehe Hinweis in unserem Angebot bzw. unserer Bestätigung)
tätig sind, gelten hierfür die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen
des von uns vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers und wir
übernehmen für etwaige Mängel in der Ausführung keinerlei Haftung; auch sind
jegliche Ansprüche und Mitteilungen gemäß deren Bedingungen direkt
vorzunehmen.
Für unsere eigenen Reisen
gelten die Bestimmungen des BGB, insbesondere §651 BGB, und folgende
ergänzende Bestimmungen als vereinbart:
1. ABSCHLUSS DES
REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung beauftragt der Kunde - nachfolgend Reisender genannt - die
von ihm ausgewählte Firma REBA TOURISTIK, 73054 Eislingen - nachfolgend
uns genannt – mit der Vermittlung von Reiseleistungen bzw. dem Abschluss
eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Reisenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Reisende gemäß seiner ausdrücklichen und
gesonderten Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist seine
Annahme erklärt.
2. ZAHLUNG
Mit der Anmeldung wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe des in der Bestätigung genannten Betrages (in der Regel
zwischen 10% und 40% je nach Reisezuschnitt) fällig, die Restzahlung ist
spätestens 35 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wird. Grundsätzlich ist die Zahlung spätestens bei
Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu leisten.
Entstehende Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Reisende.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung
von uns sowie aus den Angaben der jeweiligen Leistungsträger. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor , Änderungen dieser Angaben vor Vertragsschluss
zu erklären und informieren den Reisenden selbstverständlich vor Buchung
darüber. Für Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung ändern,
werden wir in jedem Fall eine entsprechend geänderte Reisebestätigung
ausstellen.
4. RÜCKTRITT DES
REISENDEN
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die gebuchte Reise
nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Dieser kann sich bis zum vollen Reisepreis belaufen.
Eine
Erstattung - auch von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen - erfolgt
nur insoweit, als auch wir von den Leistungsträgern nicht in Anspruch
genommene Leistungen vergütet erhalten. Wir können den Ersatzanspruch auch
in Abhängigkeit zur Nähe des Reiseantritts prozentual pauschalieren:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt - 20 % pro
Person bis 30. Tag vor Reiseantritt - 40 % pro Person
Bis15. Tag vor Reiseantritt - 65
% pro Person bis 2. Tag vor Reiseantritt - 80 % pro
Person
Ab 1 Tag vor Reiseantritt - 90 % pro
Person
Der Reisende hat das Recht, uns nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden als unsere Pauschale entstanden ist.
Umbuchungswünsche des Reisenden nach Ablauf der Fristen können - sofern sie
überhaupt noch durchführbar sind - nur gegen zusätzliche Berechnung der
Rücktrittskosten zu obigen Bedingungen - mindestens 35,- € Kostenpauschale - berücksichtigt werden.
5. RÜCKTRITT DURCH UNS
Wir können den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. In
diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch
den Wert bzw. Gutschriften anderer Leistungsträger anrechnen lassen.
7. HAFTUNG VON UNS
Die vertragliche Haftung von uns ist beschränkt auf den dreifachen
Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden kein Personenschaden ist und
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Wir
haften nicht für Reisemängel der gebuchten Leistungsträger bzw. für Schäden
aus Leistungen, die wir vermittelt oder auf Kundenwunsch speziell gebucht
haben; jedoch sind wir verpflichtet, dem Reisenden bei der Geltendmachung
seiner Ansprüche gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein.
8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN,
VERJÄHRUNG
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen, Schäden zu
vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind jegliche
Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen benannten
Servicestellen oder gesondert Benannten anzuzeigen. Wir empfehlen,
Beanstandungen auch an uns zu
melden, sofern der Leistungsträger den Mangel nicht sofort auf einfache
Aufforderung beseitigt hat. Unterlässt der Reisende die unverzügliche
Mängelanzeige, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche des Reisenden
nach §651c bis §651f BGB verjähren ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche des
Reisenden aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung der
Reise.
Dem Reisenden wird im
eigenen Interesse dringend geraten, eine Reiseversicherung für Unfälle,
Reisegepäck, Reiserücktritt sowie eine Auslandskrankenversicherung
abzuschließen. Für die rechtzeitige Erteilung von Dokumenten etc. sowie
Einhaltung von etwaigen Gesundheits-vorschriften trägt allein der Reisende
die Verantwortung.
Stand 1.1.2006